Lieber nicht: Smartwatch-Nutzung während der Autofahrt bisher nicht verboten

Dienstag, 9. Juni 2015

Schon im letzten Jahr kam vermehrt die Frage auf, ob Smartwatches während der Autofahrt benutzt werden können? Während Paragraf 23 Straßenverkehrsordnung klar sagt, dass Smartphones während der Fahrt oder auch im Stillstand bei laufendem Motor zum Telefonieren und ähnliche Aktivitäten nicht aufgenommen werden dürfen, fallen Smartwatches bisher noch durch das Raster. Mit der zunehmenden Beliebtheit der Wearables, steigt jedoch auch das Bedürfnis nach Klarheit.

Sicher ist sicher

Herbert Engelmohr ist Verkehrsjurist des Automobilclub von Deutschland (AvD) und gibt den Tipp, dass man das Gesetz nicht herausfordern sollte und empfiehlt auf Nummer sicher zu gehen. Nummer sicher bedeutet, beide Hände am Lenkrad und das Uhrendisplay nur im passiven Blickfeld verharren zu lassen. Dem Experten zufolge ist bisher noch unklar, wie ein deutsches Gericht im konkreten Fall entscheiden würde. Im schlimmsten Fall wird die Benutzung einer Smartwatch ähnlich geahndet wie die eines Smartphones, nämlich mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg. Wer sich noch in der Probezeit befindet, für den wird dann auch noch ein Aufbauseminar fällig. Die Schulung schlägt ebenfalls noch einmal mit ordentlichen Kosten zu Buche. Konkret gibt das Gesetz jedoch noch keine klare Antwort auf die Benutzung von Smartwatches im rollenden Straßenverkehr. Hier gilt es zeitnah nachzubessern, fordern die Juristen.

Dass die Ablenkungshandlungen durch moderne Geräte wie Smartphones und auch Smartwatches ziemlich empfindlich geahndet werden, zeigt auch ein Urteil des Pfälzischen Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken. Hier wurde der Blick auf das Smartphone, um lediglich die Uhrzeit abzulesen, bereits geahndet. Der angefochtene Bußgeldbescheid blieb weiterhin rechtskräftig.

Es ist in jedem Fall sinnvoller die Hände stets am Steuer zu haben und sich vollends auf den Straßenverkehr zu konzentrieren. So ist immer die Konzentration gestört, wenn Kommunikationsgeräte bedient werden. Ein britisches Institut konnte zuletzt sogar im Rahmen einer umfangreichen Studie nachweisen, dass die Bedienung von Smartwatches die Reaktionszeit von Autofahrern um 2,5 Sekunden verlängert. Das ist länger als beim Gebrauch eines Smartphones, hier beträgt die zusätzliche Reaktionszeit 1,85 Sekunden. Zuletzt sorgte der Vorfall eines Kanadiers für Aufsehen. Der Mann benutze die Smartwatch während der Autofahrt und bekam prompt von der Polizei ein Bußgeld in Höhe von umgerechnet 90 Euro auferlegt. Der Einspruch vor Gericht brachte nichts, der Mann musste zahlen. Einer Schuld war er sich bis dato nicht bewusst.

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