Verkehrsexperten fordern striktes Smartwatch-Verbot am Steuer

Mittwoch, 8. Juli 2015

Wie nach einem Verkehrsunfall mit Trägern von Smartwatches verfahren wird, ist bisher noch nicht gänzlich geregelt. Wie bereits in einem früheren Artikel zur Thematik angeschnitten, besteht dringender Handlungsbedarf auch seitens des deutschen Gesetzgebers. Bisher sollen Smartwatches nicht als Mobilfunkgerät, sondern als iPod-also MP3 Player mit Display- angesehen werden. Verkehrsexperten in Neuseeland hingegen fordern ein striktes Smartwatch-Verbot und das während der ganzen Autofahrt. Das führe dazu, dass die Uhren gänzlich vor dem Antritt der Autofahrt abgelegt werden müssten. Für Vielfahrer dürfte das auf Dauer ziemlich nervig sein. Dennoch soll der Smartwatch-Verzicht mehr Sicherheit im Straßenverkehr bedeuten.

Smartwatch hinterm Steuern wird unter Umständen teuer

Caroline Perry von der gemeinnützigen Organisation „Brake“, die sich für mehr Sicherheit im Straßenverkehr stark macht, weist darauf hin, dass lediglich eine Sekunde Unachtsamkeit im Straßenverkehr schon in einer Tragödie enden könnte. Schließlich haben Studien bereits ergeben, dass auch Smartwatches und Wearables ablenken, teilweise mehr sogar als Smartphones, was unter anderem dem kleineren Bildschirm geschuldet ist. Bisher ist das Tragen von Smartwatches am Steuer weder in Neuseeland, noch in den USA, Großbritannien oder in Deutschland verboten. Dennoch raten Perry und ihre Leute, die Smartwatch abzunehmen und wegzulegen, so lange ein Auto gelenkt wird. In der Vergangenheit wurde ein Australier bereits für das Tragen einer Smartwatch und der Bedienung hinter dem Steuer belangt. Obwohl lediglich die Musik App der Apple Watch bedient wurde, kam es zu einer Ausstellung eines Bußgelds seitens der Ordnungshüter. Ein Wiederspruch vor Gericht hatte keinen Erfolg. Auch Anwälte aus Deutschland raten, die Apple Watch und Co lieber vor Fahrtantritt abzulegen. Die Experten sehen die Wearables als Smartphone-Verlängerung und somit ebenfalls verboten. Hier soll im Ernstfall auch der Paragraph 23 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung greifen. Dieser beinhaltet jedoch bisher noch den Wortlaut "Mobiltelefon". Wird ein Verstoß geltend gemacht, winken ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg.

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