Wearables am Arbeitsplatz - Fluch oder Segen?

Montag, 4. April 2016

Sony Smartwatch 3 am HandgelenkWearables finden stetig mehr Benutzer. Viele Prognosen sagen voraus, dass auch in 2016 mehr Wearables als im Vorjahr verkauft werden sollen. Es liegt ja in der Natur der Sache, dass Wearables am Körper getragen werden und somit ohne groß nachzudenken überall mit hingenommen werden können – soweit so gut. Dass Arbeitgeber hin und wieder den Gebrauch von Smartphones oder in diesem Fall auch Wearables am Arbeitsplatz nicht gut heißen, ist durchaus nachvollziehbar. Doch der Spieß könnte sich auch umdrehen. So berichtet marketwatch, dass Firmen mit besonders vielen Arbeitnehmern in Zukunft mit der Hilfe von Wearables die Produktivität, den Standort und die Gesundheit ihrer Angestellten überwachen könnten. Klingt im ersten Moment recht gruselig – im zweiten jedoch auch.

 

Die Debatte ist in Deutschland auch nicht neu, so gibt es immer mal wieder Diskussionen über die Überwachung von Angestellten per Kamera. Zeit Online beschreibt, dass es in öffentlichen Räumen durchaus zulässig ist, eine Videoüberwachung zu installieren. In nicht-öffentlich zugänglichen Räumen sehe die Situation jedoch anders aus. Dort sei sie nur zulässig, wenn es einen konkreten Verdacht auf eine Straftat gebe. Aber wie ist die Situation zu beurteilen, wenn der Arbeitnehmer beispielsweise mit einer Smartwatch ausgestattet wird, welche ihn „überwachen“ soll?

Samsung Gear s2

Aus der Perspektive der Arbeitgeber klingt das zunächst sinnvoll. Gerade bei Unternehmen, die eine unüberschaubar große Menge an Arbeitnehmern haben, können solche Gadgets für mehr Übersicht sorgen und besonders unzuverlässige oder anderweitig auffällige Angestellte ausfindig machen. Die Frage ist nur, wie zuverlässig die Wearables selber solche Informationen liefern können und ob sie eine legitime Grundlage für eine Kündigung darstellen könnten – vermutlich nicht. Aber ein Vieraugengespräch mit einem Angestellten auf Grundlage der Daten bezüglich der Arbeitsweise wäre wohl vertretbar. Abgesehen davon wäre es wahrscheinlich aber auch gar nicht erlaubt, ähnlich wie bei der Kameraüberwachung. Andererseits könnten Arbeitgeber möglichweise jedoch auch Beförderungen und Gehaltserhöhungen mit den aufgezeichneten Daten begründen. Es ist ein zweischneidiges Schwert. Wenn jedoch eine Apple Watch, dann bitte für die private Nutzung. Und wenn sich Arbeitgeber sorgen über die Gesundheit und Leistungsfähigkeit machen, dann muss das nicht mit Hilfe des Fitness-Armbands FitBit Blaze geschehen, für sowas gibt es sicherlich auch andere Wege.

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